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Das Honorar für Architekten und Ingenieure wird durch die Honorarordnung (HOAI) in der aktuellen Fassung von 2009 gesetzlich geregelt.

Die zwei Möglichkeiten der Honorarermittlung:

I.  Das Honorar wird über die Bauwerkskosten ermittelt.

II. Das Honorar wird über den geschätzten Stundenaufwand ermittelt.




... ist es abhängig von:

1. den anrechenbaren Kosten für das Bauwerk
           
           
Im üblichen Hochbau sind dies ca. 40- 45% (ca. Rohbaukosten) der
            Gesamtherstellungskosten abzüglich der MwSt.


2. den Honorarzonen (Schwierigkeitsgrad des Bauwerks)
           
            Zone I:     Tragwerke mit sehr geringem Schwierigkeitsgrad
                            z.B.: Bauwerke ohne dauernden Aufenthalt von Personen

            Zone II:    Tragwerke mit geringem Schwierigkeitsgrad
                            z.B.: einfachere Wohnhäuser, Doppel- und Reihenhäuser

            Zone III:   Tragwerke mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad
                            z.B.: alle Bauwerke ab Erdbebenzone III, komplexere Wohnhäuser
                                    die z.B. über Unterzüge in einer Tiefgarage abgetragen werden,
                                    Stützwände

            Zone IV:  Tragwerke mit überdurchschnittlichem Schwierigkeitsgrad
                           z.B.: anspruchsvolle Geschäftshäuser, Industriegebäude mit beson-                                   deren Ansprüchen (Kranbahnen, etc.)

            Zone V:   Tragwerke mit sehr hohem Schwierigkeitsgrad
                           z.B.: schwierige Brückenbauwerke, Staudämme, Reaktoren,
                                   weitgespannte Flächentragwerke

Innerhalb der Honorarzonen I bis V bestehen 4 Variationsmöglichkeiten je nachdem in
welche Richtung der Schwierigkeitsgrad tendiert.

              Tendenz n. unten ←     Schwierigkeitsgrad     → Tendenz n. oben
              ________________________________________________________

              Mindestsatz - Viertelsatz - Mittelsatz - Dreiviertelsatz - Höchstsatz


3. der gewünschten, bzw. beauftragten Leistung durch den Bauherrn, bzw.
    Architekten.

Nicht jede Leistung muss erbracht werden.

Das komplette Leistungsbild   100 %  des Tragwerksplaners nach HOAI, § 49

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1. Grundlagenermittlung                3 %  mit dem Bauherrn und Architekten
  Z.B. Für die Lastermittlung:
         die Bodenaufbauten, Dachaufbauten, 
         Welche Materialien werden verwendet.

_________________________________________________________________________

2. Vorplanung                             10 %  Projekt- und Planungsvorbereitung, 
  Vorplanen des Tragwerkes 
  (Optimierung, Wirtschaftlichkeit)

_________________________________________________________________________

3. Entwurfsplanung                     12 %  entwerfen des Tragwerkes, 
  überschl. statische Berechnungen

_________________________________________________________________________

4. Genehmigungsplanung          30 %   prüffähige Statik, erforderlich für Baufreigabe

_________________________________________________________________________

5. Ausführungsplanung               42 %
  
    
  (26 %)
  Konstruktionspläne (im Holz- und Stahlbau)
  Schal- und Bewehrungspläne

  ohne Schalpläne

_________________________________________________________________________

6. Vorbereitung der  Vergabe        3%  Mengen- und Massenermittlung für das Leis-
  tungsverzeichnis des Architekten
  Z.B. erforderliche Beton- und Betonstahlmas-
         sen, Profilstahlmassen (Doppel- T- Träger)

_________________________________________________________________________

7. Mitwirkung bei der Vergabe     *) f.v.  Prüfung und Wertung der Angebote der 
  Anbieter

_________________________________________________________________________

8. Objektüberwachung                *) f.v.  Ing. techn. Kontrolle der Ausführung
  Z.B. Abnahme der Armierung nach Plan

_________________________________________________________________________

9. Objektbetreuung                     *) f.v.  Baubegehungen zur Überwachung der Stand-
  sicherheit, Dokumentation des Bauwerks 

_________________________________________________________________________

*) f.v. heißt: frei verhandelbar (liegt je nach Umfang bei ca. 3- 7 %)




... ist es abhängig von:

den Erfahrungswerten des Bauingenieurs.

Diese Erfahrungswerte schwanken wiederum in Abhängigkeit des Schwierigkeitsgrades und muss im Einzelfall, je nach Bauwerk beurteilt werden.

Der Stundensatz des Tragwerkplaners ist frei verhandelbar.
In Anlehnung an die HOAI 2002, liegt dieser Satz zw. 38,00 und 82,00 Euro.

Im Mittel also bei ca. 60,00 bis 65,00 Euro.

Rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben, oder Ihnen etwas unklar ist. Wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches und kostenloses Honorarangebot speziell zu Ihrem Bauvorhaben.



Hier habe ich Ihnen einen Online HOAI- Rechner bereitgestellt.

Zur Eingabe:

1. den Paragraphen für die Grundleistung einstellen
    - für Tragwerksplanung ist das § 50, HOAI
    - für Architektur ist das § 34, HOAI

2. die Honorarzone wählen (siehe oben unter I., 2. Absatz) → Schwierigkeitsgrad
    des Objekts,

3. den Honorarsatz wählen (siehe oben unter I., 2. Absatz) → Tendenz
    Schwierigkeitsgrad (Empfehlung: Mittelsatz),
 
4. die anrechenbaren Kosten ermitteln (siehe oben unter I., 1. Absatz),

5. die gewünschten Leistungsphasen aktivieren, bzw. deaktivieren (siehe oben unter I., 
    3. Absatz),

6. berechnen lassen.


Der Online HOAI- Rechner

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Honorar-Rechner


IBT • Ingenieurbüro für Tragwerksplanung
Sicherheits- und Gesundheitsschutz

Dipl. Ing. (FH) Andreas Taglang
Zahnstraße 26, 88662 Überlingen
Tel. 07551/ 6 92 60, Fax 07551/ 94 50 29
e-mail taglang.ibt@arcor.de

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