Das Honorar für Architekten und Ingenieure wird durch die Honorarordnung (HOAI) in der aktuellen Fassung von 2009 gesetzlich geregelt.
Die zwei Möglichkeiten der Honorarermittlung:
I. Das Honorar wird über die Bauwerkskosten ermittelt.
II. Das Honorar wird über den geschätzten Stundenaufwand ermittelt.
... ist es abhängig von:
1. den anrechenbaren Kosten für das Bauwerk
Im üblichen Hochbau sind dies ca. 40- 45% (ca. Rohbaukosten) der Gesamtherstellungskosten abzüglich der MwSt.
2. den Honorarzonen (Schwierigkeitsgrad des Bauwerks)
Zone I: Tragwerke mit sehr geringem Schwierigkeitsgrad z.B.: Bauwerke ohne dauernden Aufenthalt von Personen
Zone II: Tragwerke mit geringem Schwierigkeitsgrad z.B.: einfachere Wohnhäuser, Doppel- und Reihenhäuser
Zone III: Tragwerke mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad z.B.: alle Bauwerke ab Erdbebenzone III, komplexere Wohnhäuser die z.B. über Unterzüge in einer Tiefgarage abgetragen werden, Stützwände
Zone IV: Tragwerke mit überdurchschnittlichem Schwierigkeitsgrad z.B.: anspruchsvolle Geschäftshäuser, Industriegebäude mit beson- deren Ansprüchen (Kranbahnen, etc.)
Zone V: Tragwerke mit sehr hohem Schwierigkeitsgrad z.B.: schwierige Brückenbauwerke, Staudämme, Reaktoren, weitgespannte Flächentragwerke
Innerhalb der Honorarzonen I bis V bestehen 4 Variationsmöglichkeiten je nachdem in welche Richtung der Schwierigkeitsgrad tendiert.
Tendenz n. unten ← Schwierigkeitsgrad → Tendenz n. oben ________________________________________________________
Mengen- und Massenermittlung für das Leis- tungsverzeichnis des Architekten Z.B. erforderliche Beton- und Betonstahlmas- sen, Profilstahlmassen (Doppel- T- Träger)
*) f.v. heißt: frei verhandelbar (liegt je nach Umfang bei ca. 3- 7 %)
... ist es abhängig von:
den Erfahrungswerten des Bauingenieurs.
Diese Erfahrungswerte schwanken wiederum in Abhängigkeit des Schwierigkeitsgrades und muss im Einzelfall, je nach Bauwerk beurteilt werden.
Der Stundensatz des Tragwerkplaners ist frei verhandelbar. In Anlehnung an die HOAI 2002, liegt dieser Satz zw. 38,00 und 82,00 Euro.
Im Mittel also bei ca. 60,00 bis 65,00 Euro.
Rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben, oder Ihnen etwas unklar ist. Wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches und kostenloses Honorarangebot speziell zu Ihrem Bauvorhaben.
Hier habe ich Ihnen einen Online HOAI- Rechner bereitgestellt.
Zur Eingabe:
1. den Paragraphen für die Grundleistung einstellen - für Tragwerksplanung ist das § 50, HOAI - für Architektur ist das § 34, HOAI
2. die Honorarzone wählen (siehe oben unter I., 2. Absatz) → Schwierigkeitsgrad des Objekts,
3. den Honorarsatz wählen (siehe oben unter I., 2. Absatz) → Tendenz Schwierigkeitsgrad (Empfehlung: Mittelsatz),
4. die anrechenbaren Kosten ermitteln (siehe oben unter I., 1. Absatz),
5. die gewünschten Leistungsphasen aktivieren, bzw. deaktivieren (siehe oben unter I., 3. Absatz),
6. berechnen lassen.
Der Online HOAI- Rechner
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IBT • Ingenieurbüro für Tragwerksplanung Sicherheits- und Gesundheitsschutz Dipl. Ing. (FH) Andreas Taglang Zahnstraße 26, 88662 Überlingen Tel. 07551/ 6 92 60, Fax 07551/ 94 50 29 e-mail taglang.ibt@arcor.de